Schimmel entfernen und vorbeugen
«Hilfe, Schimmelalarm!» Viele sprechen dabei aus Erfahrung, in der Schweiz ist Schimmel in Wohnräumen ein weit verbreitetes Problem, fast jeder fünfte Haushalt ist einmal davon betroffen. Schimmelbefall ist keine hoffnungslose Sache, aber schnelles Handeln ist gefragt. Denn wenn es sich der Schimmel erst mal gemütlich gemacht hat, wird man ihn nicht so schnell wieder los. Lies jetzt unsere Tipps und Tricks, wie du Schimmelbefall vorbeugen kannst, und was zu tun ist, wenn sich bereits Schimmel gebildet hat.
Schimmelpilze - unerwünschte Gäste
Schimmelsporen umgeben uns eigentlich immer in sehr geringer, meist unbedenklicher Konzentration. Doch findet er eine feuchte Stelle in der Wohnung, dann blüht der Pilz sehr schnell auf und breitet sich aus. Nur noch etwas Nährstoffe dazu, schon hat man ein Schimmelproblem. Schimmelpilze können der Gesundheit schaden, sie erzeugen einen muffigen Geruch und können zu Schäden am Putz führen. Die Pilzsporen werden über die Atemwege oder die Haut aufgenommen. Bei einigen Schimmelpilzen wird vermutet, dass sie Lungenerkrankungen und Allergien hervorrufen.
Tipps, um Schimmelbefall vorzubeugen
Möbel immer ein Stück von der Wand entfernt aufstellen und nicht direkt daran, damit genügend Luft zwischen Wand und Möbel zirkulieren kann. Bei Aussenwänden sogar einen Abstand von mindestens 20 Zentimetern von den Möbeln zur Wand einhalten.
Ecken und Fensterlaibungen sind besonders anfällig für Schimmel. Dort ist er besonders fies, denn meist sieht man Schimmel nicht sofort und entdeckt ihn erst beim nächsten Umzug oder Möbelrücken. Auch hier gilt: Abstand halten.
Regelmässig stosslüften, besonders in der Winterzeit. Als Faustregel gilt, jeweils nach dem Aufstehen und vor dem Schlafengehen 10 Minuten die Räume durchzulüften. Wer in einem schlecht isolierten Altbau wohnt, sollte noch etwas häufiger lüften. Wichtig: Auf keinen Fall die Fenster tagsüber mehrere Stunden gekippt halten. Das könnte sogar kontraproduktiv sein, weil sich unerwünschtes Kondenswasser an den Wänden absetzt. Ausserdem wird quasi aus dem Fenster hinaus geheizt,
Matratze nicht auf den Boden legen. Ein Rost hilft, dass die Matratze auch von unten durchlüftet wird. Ausserdem die Matratze regelmässig (mindestens 1× im Monat) aufstellen, so kann sie durchlüften.
Feuchte Wäsche nicht in der Wohnung zum Trocknen aufhängen.
Nach dem Baden oder Duschen die Wände im Badezimmer nachtrocknen.
Mit einem Thermohydrometer kannst du die Luftfeuchtigkeit überprüfen. Liegt die Luftfeuchtigkeit bei 75 Prozent oder mehr, kann Schimmelpilz entstehen.
Schimmel
Ist der Schimmel erst mal da, muss schnell gehandelt werden. Eine Essig-Alkoholmischung oder Javel können als Mittel der Wahl gegen bestehenden Schimmel eingesetzt werden.
Ursache unverschuldet
Doch nicht immer ist mit regelmässigem Lüften der Schimmelbefall abzuwenden. Auch bauliche Schäden oder Mängel – von schlechter Dämmung oder Abdichtung bis hin zu konstruktiven Fehlern – ziehen Schimmel magisch an. Wenn auch unverschuldet, ist es die Pflicht des Mieters, den Schimmelbefall umgehend dem Vermieter mitzuteilen. Hier muss der Mieter eine so genannte Meldepflicht erfüllen. Schimmel gilt als Mangel und ist somit Sache des Vermieters. Daher ist es wichtig, dass ein Schadensfall schnellstmöglich gemeldet wird.
Text: Christine Signer Aktualisiert: 17. Februar 2023